Somit geschah die Mitteilung an die Polizei kurz nachdem sie zu Hause bei ihren Eltern angekommen war. Bei der tatnächsten Einvernahme sagte die Strafklägerin aus, der Cousin habe die Mutter angerufen und gesagt, sie sei vom Beschuldigten geschlagen worden. Auch gab sie an, ihre Mutter habe die Polizei angerufen (pag. 62 Z. 115 ff.). Anlässlich ihrer Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft vom 29. April 2020 gab sie dann an, dass sie ihrer Mutter gesagt habe, es sei ihr schlecht und alles habe angefangen zu drehen. Ihre Mutter habe ihr gesagt, dass sie sofort eine Anzeige machen solle (pag. 13 Z. 124 ff.)