33 sondere auch angesichts ihres psychischen Zustands (vgl. dazu sogleich) kaum vorstellbar. Den Aussagen der Strafklägerin sind einige wenige Widersprüche auszumachen. Dem Anzeigerapport vom 6. Juni 2019 geht im Zusammenhang mit der ersten Anzeige vom 7. Februar 2019 hervor, dass die Strafklägerin noch in der selben Nacht (Donnerstag, 7. Februar 2019, 00:22 Uhr) telefonisch der Polizei mitteilte, dass sie von ihrem Freund zusammengeschlagen worden sei (pag. 42). Somit geschah die Mitteilung an die Polizei kurz nachdem sie zu Hause bei ihren Eltern angekommen war.