Es ist entgegen der Verteidigung des Beschuldigten (pag. 665) weit hergeholt, dass die Strafklägerin Erlebtes aus ihrer früheren Beziehung auf ihre Beziehung mit dem Beschuldigten übertragen hat. Obwohl sie oberinstanzlich zu Protokoll gab, dass sie ihr vorheriger Freund geschlagen und sie eine Strafanzeige gegen ihn eingereicht hatte (pag. 654 Z. 7; pag. 655 Z. 22 f.; pag. 656 Z. 26), konnte sie die Vorwürfe gegen den Beschuldigten detailliert, konstant und erlebensbasiert wiedergeben.