Auch ihre Aussagen vor der Staatsanwaltschaft sowie erst- und oberinstanzlich weisen zahlreiche Realitätskriterien auf und wirken erlebnisbasiert. Vor der Staatsanwaltschaft erweiterte sie die Rahmengeschichte und ergänzte das Vorgefallene (Der Beschuldigte habe wegen eines Streits Rosen gekauft [pag. 13 Z. 103]; der Beschuldigte habe ihr im Bus an den Haaren gezogen [pag. 13 Z. 105 f.] und als der Cousin angerufen habe, habe der Beschuldigte das Gefühl gehabt, sie würde ihn betrügen [pag. 13 Z. 116 f.]). Dies tat sie auch vor der Vorinstanz (Sie habe auf dem Handy des Beschuldigten gesehen, dass er seinem Kollegen ein Bild von ihr in Unterwäsche geschickt habe.