Dazu passen ferner ihre Aussagen, wonach sie die Vorfälle damals nicht als schlimm angesehen habe. Für sie sei es wie normal gewesen, auch wenn sie eine Woche lang blaue Flecken gehabt habe (pag. 20 Z. 362 ff.). Damals habe sie sich gesagt, dass ein «Chlapf» in einer Beziehung passieren könne. Sie habe ihn einfach geliebt und sich gedacht, das sei normal (pag. 652 Z. 27 ff.). Entgegen der Verteidigung des Beschuldigten spricht auch ihre Konstitution als Strafklägerin im Verfahren und ihre oberinstanzliche Aussage, wonach sie ein Interesse an Schadensersatz und Genugtuung habe (pag. 656 Z. 11 f.), nicht dagegen.