30 reits erwähnt, am 22. November 2018 einen Vorfall gab, den die Strafklägerin der Polizei meldete. Sie zog diese Anzeige in der Folge aber wieder zurück (pag. 316 ff.). Auch im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 6. Februar 2019 hatte die Strafklägerin gegenüber der zuständigen Polizistin zunächst noch in Aussicht gestellt, den Strafantrag zurückzuziehen (pag. 44). Dieses ambivalente Verhalten gegenüber den Strafbehörden vermochte die Strafklägerin nachvollziehbar zu erklären.