In der dem Rapport des KTD vom 12. Dezember 2018 beiliegenden Fotodokumentation, die am 22. November 2018 erstellt wurde, sind Verletzungen an der Vorderseite des Halses der Strafklägerin dokumentiert (pag. 320 ff.). Mit der ebenfalls noch am Tag des Vorfalls erfolgten Untersuchung der Strafklägerin durch die Ärztin des IRM konnten gemäss rechtsmedizinischem Gutachten vom 18. Dezember 2018 (pag. 324 ff.) auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführende Verletzungen am Hals in Form von Hauteinblutungen und einer oberflächlichen Hautabschürfung festgestellt werden.