mit beiliegenden Fotos stützte sich auf eine Untersuchung der Strafklägerin am Tag nach dem Vorfall vom 6. Februar 2019. Die dokumentierten Verletzungen der Strafklägerin lassen auf ihr zugefügte Gewalt schliessen. Weiter soll es gemäss der Strafklägerin am 22. November 2018 zu einer Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Beschuldigten gekommen sein. In der dem Rapport des KTD vom 12. Dezember 2018 beiliegenden Fotodokumentation, die am 22. November 2018 erstellt wurde, sind Verletzungen an der Vorderseite des Halses der Strafklägerin dokumentiert (pag.