Anschliessend werden die Vorwürfe gemäss der Anklageschrift gewürdigt und die erstellten Sachverhalte hergeleitet. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, stützen sich die Vorwürfe gegen den Beschuldigten nebst den (als glaubhaft erachteten) Aussagen der Strafklägerin auf diverse weitere Beweismittel wie die Aussagen des Beschuldigten, Polizeirapporte, Fotodokumentationen und medizinische Berichte. Auf diese ist vorab bereits kurz einzugehen. Die Vorinstanz hat die massgeblichen Beweismittel korrekt zusammengefasst. Es kann auf ihre Erwägungen verwiesen werden (pag. 431 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung;