15. Anklagepunkte zum Nachteil der Strafklägerin 15.1 Allgemeine Erwägungen Die Sachverhalte stellen ein Vier-Augen-Delikt dar. Den Aussagen der beiden Parteien kommt somit entscheidende Bedeutung für die Beweiswürdigung zu. Nachfolgend wird zunächst das Aussageverhalten der Strafklägerin und des Beschuldigten einzeln dargelegt. Anschliessend werden die Vorwürfe gemäss der Anklageschrift gewürdigt und die erstellten Sachverhalte hergeleitet.