14. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu den theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 438 ff., S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hinzuweisen, wonach es zwar das Recht einer beschuldigten Person ist, sich selbst nicht belasten zu müssen und seine Aussage auch zu verweigern. Jedoch ist es mit der Unschuldsvermutung unter gewissen Umständen vereinbar, das Aussageverhalten der beschuldigten Person in die Beweiswürdigung miteinzubeziehen.