13. Vorbemerkungen Die nachfolgenden Ausführungen folgen grob dem Aufbau der erstinstanzlichen Urteilsbegründung. Soweit die Vorwürfe identische Tatzeitpunkte betreffen, werden diese – soweit möglich und sinnvoll – unter der gleichen Ziffer erörtert. Zuerst werden die Anklagepunkte zum Nachteil der Strafklägerin, danach die Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, sowie die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Waffengesetz und zuletzt die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz behandelt.