12. Verwertbarkeit des Wahrnehmungsberichts 12.1 Vorbringen der Parteien Schliesslich brachte Rechtsanwalt C.________ namens seines Mandanten hinsichtlich des Vorwurfs der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor, die betreffenden Polizisten hätten unter Hinweis auf die Wahrheitspflicht oder einer Belehrung Aussagen machen müssen. Der aktenkundige Anzeigerapport könne nicht als Wahrnehmungsbericht interpretiert werden. Dazu sei ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft nötig. Da damit kein verwertbares Beweismittel vorliege, müsse dies zu einem Freispruch führen.