I.13. der Anklageschrift Schliesslich brachte Rechtsanwalt C.________ namens seines Mandanten zu diesem Anklagepunkt vor, es handle sich um eine pauschale Umschreibung eines Konsums. Es sei klar, dass nicht jede Konsumhandlung aufgeführt werden könne, aber so wie vorliegend sei es derart pauschal, dass es dem Anklagegrundsatz nicht genügen könne. Die Anklage wirft dem Beschuldigten eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, indem er «[…] in der Zeit vom 01.09.2018 bis am 04.12.2019, in F.________(Ortschaft) […] Wohnung des Beschuldigten und anderswo […]