176 f.]). Hinsichtlich der Rüge betreffend den Tatzeitpunkt kann auf die Erwägungen unter Ziff. 9.5 hiervor verwiesen werden. 9.8 Ad Ziff. I.5.1. der Anklageschrift Rechtsanwalt C.________ brachte hierzu namens des Beschuldigten vor, dies sei irgendwann im Juni oder Juli 2019 irgendwo am L.________(See) passiert. Gegen