Erwägungen der Kammer Vorliegend wurde dem Beschuldigte in Ziff. I.3. der Anklageschrift eine versuchte schwere Körperverletzung, evtl. versuchte einfache Körperverletzung, begangen in der Zeit zwischen Dezember 2018 und Januar 2019 in dessen Wohnung zum Nachteil der Strafklägerin vorgeworfen, indem er die Strafklägerin «packte, auf den Boden führte und sie würgte, so dass sie für zwei Sekunden das Bewusstsein verlor, dann wieder zu sich kam und zunächst nicht wusste, wo sie war und der Beschuldigte sie anschliessend ohrfeigte.».