18 trario die Anklage vor der Behandlung von Vorfragen noch zurückziehen. Vorliegend liege ein Rückzug unter sofortiger Wiedereinreichung vor, da der angesetzte Termin der Hauptverhandlung gewahrt worden sei. Gegen dieses Vorgehen habe die Verteidigung keinen Einwand erhoben und überdies die Möglichkeit gehabt, sich vorzubereiten und an der Hauptverhandlung zur Ergänzung einlässlich zu äussern. Dies sei unschön, aber nicht unzulässig. Falls kein Anwendungsfall von Art.