Angesichts des Zeitablaufs war ihr eine noch nähere Eingrenzung kaum möglich. Neben dem Zeitraum («begangen in der Zeit von Juli/August 2019») bezeichnet die Anklageschrift weitere Angaben zur Fahrt («auf der Autobahn J.________ auf der Strecke K.________ (Ortschaft)-H.________ (Ortschaft)»), die Beteiligten («der Beschuldigte als Beifahrer», «die Lenkerin D.________»), das konkrete Vorgehen («indem der Beschuldigte […] während der Fahrt auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h versuchte den Schlüssel aus den Zündschloss herauszuziehen») und die Absichten des Beschuldigten («[…