Dies ist vorliegend der Fall. Die gegen die Strafklägerin verübten Delikte ereigneten sich während der ein Jahr dauernden Beziehung zwischen ihr und dem Beschuldigten und weisen eine gewisse Regelmässigkeit bzw. Gleichförmigkeit im Ablauf auf. Es wäre erstaunlich, wenn sich die Strafklägerin jeweils an das genaue Datum und die Uhrzeit erinnern könnte, zumal über solche Ereignisse für gewöhnlich nicht Buch geführt wird. Stattdessen konnte sie die Vorfälle inhaltlich detailliert beschreiben,