14 konkreten Anklagesachverhalts (Urteile des Bundesgerichts 6B_1003/2020 vom 21. April 2021 E. 1.2.1; 6B_212/2019 vom 15. Mai 2019 E. 1.2.1; 6B_1227/2018 vom 8. Februar 2019 E. 1.2; je mit Hinweisen). Bei gehäuften und regelmässigen Delikten wird dem Anklagegrundsatz Genüge getan, wenn die Handlungen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht lediglich approximativ umschrieben werden. Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen.