12 9. Verletzung des Anklagegrundsatzes 9.1 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt C.________ brachte für den Beschuldigten zusammengefasst vor, bei der vorliegenden Anklageschrift handle es sich bestenfalls um eine skizzenhafte, summarische Auflistung von angeblichen Vorfällen, aber nicht um eine Anklageschrift im Sinne der StPO. Er rügte insbesondere das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Anklageschrift vom 20. August 2020 und der Anklageergänzung vom 13. Mai 2022. Weiter führte Rechtsanwalt C._____