7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zu überprüfen sind infolge Anfechtung durch den Beschuldigten die erstinstanzlichen Schuldsprüche samt Strafzumessung, Widerruf und Kostenverlegung. Folglich ist auch über die Rück- und Nachzahlungspflichten betreffend die Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Fürsprecherin B.________, Mandat sistiert) im erstinstanzlichen Verfahren zu befinden, die Höhe der amtlichen Entschädigung ist demgegenüber in Rechtskraft erwachsen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1231/2022 vom 10. März 2023).