6.3 Anträge der Strafklägerin Auch Rechtsanwalt E.________ verzichtete als Folge des Nichteintretens auf die Zivilklage (vgl. E. 5. hiervor) auf den Antrag bezüglich Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils hinsichtlich der Zivilklage. Er stellte für die Strafklägerin an der Berufungsverhandlung die folgenden Anträge (pag. 701; Hervorhebungen im Original): I.