1.2. Widerhandlung gegen das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer, angeblich begangen in der Zeit von Frühling2018bisam 17.05.2019, in F.________(Ortschaft), G.________ (Adresse), Wohnung des Beschuldigten durch Nichtanmelden bei der Gemeinde (AKS Ziff. 1.14); 1.3. Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht, angeblich begangen am 17.05.2019, zwischen ca. 22:15 Uhr und 23:30 Uhr, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), Wohnung des Beschuldigten durch Nachtruhestörung (AKS Ziff. 1.15);