1.1. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 01.09.2018 bis am 18.05.2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), Wohnung des Beschuldigten und anderswo durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana und Kokain (AKS Ziff. 1.13);