8 6.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die oberinstanzlichen Anträge der Generalstaatsanwaltschaft lauten wie folgt (pag. 697 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 19.05.2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellungen infolge Verjährung in Bezug auf folgende Vorwürfe: