In den nachfolgenden Ausführungen wird D.________ somit als Strafklägerin bezeichnet. 6. Anträge der Parteien 6.1 Anträge der Verteidigung Aufgrund des Nichteintretens auf die Zivilklage der Strafklägerin (vgl. E. 5. hiervor) verzichtete Rechtsanwalt C.________ mündlich auf Ziff. 3 seiner schriftlich eingereichten Anträge. Er stellte für den Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung namentlich folgende Anträge (pag. 694): 1. Mangels genügender Anklagegrundlage sei auf die Anklage nicht einzutreten und das Verfahren gegen meinen Mandanten vollumfänglich einzustellen.