640 f.). Weiter entschied die Kammer anlässlich der Berufungsverhandlung über den vorfrageweisen Antrag der Verteidigung des Beschuldigten, wonach sich D.________ nur als Strafklägerin im Verfahren konstituiert habe, nach Gewährung des rechtlichen Gehörs und nachdem D.________ diesbezüglich befragt worden war (pag. 641 ff.; pag. 653 Z. 1 ff.). Auf die Zivilklage von D.________ wurde mit Beschluss vom 5. März 2024 ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten nicht eingetreten. Zur