5. Konfrontationsvermeidung, Dispensation, Säumnis und prozessuale Stellung von D.________ D.________ beantragte mit Eingabe vom 5. Juli 2023 bezugnehmend auf die Vorladung vom 21. Juni 2023, dass die Konfrontation mit dem Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung zu vermeiden und sie mit Ausnahme ihrer eigenen Befragung von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung zu dispensieren sei (pag.