6 Urteil erfolge. Gemäss den Angaben der Staatsanwaltschaft Q.________(Ortschaft) sei der Beschuldigte geständig und das Verfahren werde voraussichtlich im Strafbefehlsverfahren erledigt. Die Staatsanwaltschaft Q.________(Ortschaft) habe die bisherigen Verfahrensakten zugesandt. Da kein für das vorliegende Verfahren zu berücksichtigender, rechtskräftiger Strafbefehl vorgelegen habe, sei auf deren Zustellung an die Parteien verzichtet worden (pag. 644). An der Berufungsverhandlung wurde D.________ ergänzend befragt (pag.