4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Strafregisterauszug, datierend vom 16. Februar 2024 (pag. 631 ff.), ein Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister ADMAS, ebenfalls datierend vom 16. Februar 2024 (pag. 634 ff.), ein Betreibungsregisterauszug, datierend vom 14. Februar 2024 (pag. 627.1 ff.), sowie ein Leumundsbericht mit Datum vom 2. Februar 2024 (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse) eingeholt (pag. 628 ff.). Weiter wurden die Strassenverkehrsakten der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons P.________ (Kanton) ediert (pag.