3. Wechsel der Verteidigung Mit Schreiben vom 23. März 2023 teilte Rechtsanwalt C.________ der Verfahrensleitung mit, durch den Beschuldigten mit dessen privaten Verteidigung beauftragt worden zu sein (pag. 543 ff.). In der Folge sistierte die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 24. März 2023 das amtliche Mandat von Fürsprecherin B.________ mit sofortiger Wirkung und orientierte die Parteien und Fürsprecherin B.________ darüber, dass die Festsetzung des Honorars im Endurteil erfolgt (pag. 547 f.). Am 28. März 2023 reichte Fürsprecherin B.________ ihre Honorarnote ein (pag. 550.1 ff.).