2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, am 30. Mai 2022 fristgerecht Berufung an (pag. 414). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 30. Januar 2023 und wurde dem Beschuldigten mit Verfügung des gleichen Tages zugestellt (pag. 518 f.). Die form- und fristgerechte Berufungserklärung datiert vom 27. Februar 2023 (pag. 528 ff.). Der Beschuldigte focht das Urteil hinsichtlich der Schuldsprüche (Ziff. III.), des Widerrufs (Ziff. IV.), der Sanktion sowie der Auferlegung der Verfahrenskosten (Ziff. V.), der Zivilklage (Ziff.