5. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. VIII. Weiter wird verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass in diesem Verfahren das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Diesem Umstand wurde bei der Strafzumessung mit einer Strafminderung von 3 Monaten bei der Freiheitsstrafe und 7 Strafeinheiten bei der Geldstrafe Rechnung getragen. 2. Die beschlagnahmte Waffe (Softairpistole) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 3. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. ________; ________) durch die auftraggebende Behörde wird nach Ablauf der ge-