2. Zu einer Geldstrafe von 108 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 12'960.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 8 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16'450.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 12'488.75, insgesamt bestimmt auf CHF 28'938.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 16'572.40). [Zusammensetzung Verfahrenskosten] VI.