3 13. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 19.05.2019 bis am 04.12.2019, in F.________(Ortschaft), G.________(Adresse), durch Konsum einer unbekannten Menge Marihuana und Kokain (AKS Ziff. I.13). IV. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 04.09.2017 für eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. V. A.________ wird