b RL AE aufmerksam gemacht wurde (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.). Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, die angeblich zu bezahlenden Anwaltskosten zu beziffern oder sonst wie zu plausibleren, obschon er auch dazu aufgefordert wurde (amtliche Akten SID, pag. 27 f.). So führte er mit undatierter Eingabe an die SID (Posteingang am 27. September 2022) bloss aus, dass er einen Anwalt beauftragt habe, der ihn im Strafvollzug begleite und dass dieser auf sein Honorar warte (amtliche Akten SID, pag.