__ einen Antrag auf Übernahme der frankenmässig bestimmten Anwaltskosten stellen. Erst im Anschluss an einen Entscheid der Gemeinde und nach Offenlegung der Höhe des geschuldeten Anwaltshonorars könne die JVA Thorberg prüfen, ob das Zweckkonto belastet werden dürfe oder ob eine Belastung des Zweckkontos dessen Funktion gefährden würde und ob der Beschwerdeführer nicht über Mittel auf dem Freikonto verfüge, auf welche primär zurückzugreifen sei (pag. 8 f.).