a RL AE hingegen der Sicherstellung von Kostenbeteiligungen der eingewiesenen Person, sofern das Guthaben auf dem Freikonto dafür nicht ausreiche und das für die wirtschaftliche Sozialhilfe zuständige Gemeinwesen eine Kostengutsprache ablehne oder eine Sozialhilfezuständigkeit fehle. Da der Beschwerdeführer von der Gemeinde B.________ nach Massgabe der Sozialhilfegesetzgebung unterstützt werde, müsse der Beschwerdeführer zunächst bei der Gemeinde B.________ einen Antrag auf Übernahme der frankenmässig bestimmten Anwaltskosten stellen.