https://www.konkordate.ch/konkordatliche- erlasse-ssed). Unter die persönlichen Auslagen würden gemäss Art. 12 Abs. 1 Bst. g RL AE auch Kosten für eine Rechtsvertretung fallen. Das Zweckkonto diene gemäss Art. 13 Abs. 1 Bst. a RL AE hingegen der Sicherstellung von Kostenbeteiligungen der eingewiesenen Person, sofern das Guthaben auf dem Freikonto dafür nicht ausreiche und das für die wirtschaftliche Sozialhilfe zuständige Gemeinwesen eine Kostengutsprache ablehne oder eine Sozialhilfezuständigkeit fehle.