7. Mit Vernehmlassung vom 23. Oktober 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid und punktuellen weiteren Ausführungen die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Soweit der Beschwerdeführer die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege beantragte, enthielt sich die SID eines formellen Antrags (pag. 16 f.).