5. Am 30. September 2023 (Poststempel vom 2. Oktober 2023) erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 31. August 2023 und beantragte sinngemäss und zusammengefasst die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids bzw. die Begleichung von Anwaltskosten ab dem Zweckkonto. Weiter beantragte er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (pag. 1 ff.).