an das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: AJV) weiter. Mit Schreiben vom 20. Juli 2022 setzte das AJV die SID darüber in Kenntnis, dass der Beschwerdeführer auf das Schreiben vom 28. Juni 2022 nicht reagiert habe und übermittelte dieser die Beschwerde mitsamt Unterlagen aus dem gescheiterten Einigungsverfahren zur Durchführung des ordentlichen Beschwerdeverfahrens (amtliche Akten SID, pag. 8).