56 Zu eröffnen:  dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________  der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen:  der Vorinstanz  der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtmittelbehörde)  dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab zur Information, Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtmittelbehörde)