1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. 2. Der Betrag von CHF 610.00 wird eingezogen (Art. 70 StGB). 3. Der restliche beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 500.00 wird als Anteil zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 4. Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h DNA-Profil-Gesetz).