1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 7'400.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. III. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wurde bzw. wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: