Gramm brutto Heroin, 0,5 Gramm brutto Haschisch und 4,8 Gramm brutto Marihuana; 2. A.________ verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage; 3. verfügt wurde, dass folgende beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB):  2 Tabletten  1 Minigrip braunes Pulver  weisses Pulver in Aluminium  1 Brieflein braunes Pulver  Mobiltelefon ________ II. A.________ wird schuldig erklärt