Zu korrigieren ist jedoch der geltend gemachte Reisezuschlag von insgesamt CHF 100.00 im Jahr 2024, zumal den Parteien das Urteil telefonisch eröffnet wurde. Der Reisezuschlag beträgt damit nur CHF 50.00. Zudem sind die geltend gemachten Auslagen von 3% im Jahr 2024 lediglich auf dem Honorar von CHF 2'700.00, mithin ohne den Reisezuschlag, zu berechnen, was zu einer marginalen Kürzung des geltend gemachten Betrags führt. Im Übrigen gibt die Kostennote zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher B.__