Dass er (im Gefängnis) gefoltert oder sonst wie unmenschlich behandelt worden wäre, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen. Vielmehr gab der Beschuldigte an dieser Einvernahme selber an, keine weiteren Probleme in seinem Land und keine Zeit für politische Aktivitäten gehabt zu haben. Im Protokoll wird einzig noch festgehalten, dass die Behörden nach der Flucht des Beschuldigten ins Ausland an dessen Domizil gegangen seien und seiner Frau gedroht hätten (pag. 362). Dieser (nicht sub-