Auch dem Protokoll des Bundesamts für Migration ist nichts dergleichen zu entnehmen, dass der Beschuldigte im Heimatland gefoltert oder sonst wie unmenschlich behandelt werden könnte. Aus dem Protokoll geht lediglich hervor, dass der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben das Land verlassen habe, weil er entgegen der Anweisung seines Vorgesetzten nicht auf in zivil gekleidete eritreische Personen habe schiessen wollen. Er sei daraufhin an einen Baum gefesselt und dann ins Gefängnis gesteckt worden, wo er eines Tages habe flüchten können (pag. 362). Dass er (im Gefängnis) gefoltert oder sonst wie unmenschlich behandelt worden wäre, ist dem Protokoll nicht zu entnehmen.